Es kommt mit schnellen Schritten die dunkle Jahreszeit auf uns zu. Viele Fahrradfahrer haben weder Licht noch ausreichend Reflektoren am Fahrrad. Dabei kann in der dunklen Jahreszeit ein verkehrssicheres Fahrrad leben retten. Aber was gehört überhaupt an ein Fahrrad, um verkehrssicher zu sein?
Hier könnt Ihr nachlesen, ob euer Fahrrad den aktuellen Bestimmungen (Stand 10/2017) genügt. Sollte dieses nicht der Fall sein, berät euch euer Fahrradhändler bestimmt gerne.
Was braucht ein Fahrrad, um verkehrssicher zu sein?
Man spricht immer von verkehrssicheren Fahrrädern. Was das heißt, regelt die StVZO, „Absatz 3. Andere Straßenfahrzeuge“. Was an ein Fahrrad drangehört, findet ihr nun hier.

1. Zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen, ggf. Rücktrittbremse und Vorderradbremse.
Die StVZO schreibt dazu:
§ 65 Bremsen
(1) (…) Fahrräder müssen zwei voneinander unabhängige Bremsen haben. (…)
(2) Als ausreichende Bremse gilt jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu vermindern und das Fahrzeug festzustellen vermag.
2. Vorne weiß leuchtenes Licht und Reflektor und hinten rotes Licht und Reflektor. Die Lampen dürfen auch akkubetriebene Stecklichter sein.
Die StVZO schreibt dazu:
§ 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern
(3) Fahrräder müssen mit einem oder zwei nach vorn wirkenden Scheinwerfern für weißes Abblendlicht ausgerüstet sein. Der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet. Blinkende Scheinwerfer sind unzulässig. Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein. (…)
(4) Fahrräder müssen an der Rückseite mit mindestens
- einer Schlussleuchte für rotes Licht,
- einem roten nicht dreieckigen Rückstrahler der Kategorie „Z“ ausgerüstet sein.
3. Pro Pedale werden 2 gelbe Pedalreflektoren benötigt.
Die StVZO schreibt dazu:
§ 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern
(5) Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein. (…)
4. Je Reifen müssen 2 gelbe Reflektoren oder weiß reflektierende Speichenreflektoren an jeder Speiche montiert sein. Hier mal mein Speichenreflektoren Test. Alternativ kann der Fahrradmantel auch einen Reflexstreifen haben.
Die StVZO schreibt dazu:
§ 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern
(5) (…) Die Längsseiten eines Fahrrades müssen nach jeder Seite mit
- ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder Felgen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder
- Speichen an jedem Rad, alle Speichen entweder vollständig weiß retroreflektierend oder mit Speichenhülsen an jeder Speiche, oder
- mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades
5. Eine hell klingelnde Klingel.
Die StVZO schreibt dazu:
§ 64a Einrichtungen für Schallzeichen
Fahrräder und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein; ausgenommen sind Handschlitten. Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig.
Die Gesetzestexte sind Stand 10/2017. Die vollständige und ggf. aktuellste Fassung könnt ihr z. B. hier nachlesen: Gesetze im Internet.
Ist euer Fahrrad verkehrssicher?
Sind eure Fahrräder verkehrssicher? Und wenn nein, warum nicht bzw. was fehlt an eurem Fahrrad? Meine Fahrräder entsprechen immer mindestens dem gesetzlich vorgeschriebenen Standard.
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