Fluechtlingsboot Auf Meer

Die Europäische Union will mehr tote Flüchtlinge!

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Heute hat die Europäische Union mal wieder ihre miese und unmenschliche Fratze des Grauens gezeigt. Wie das höchste EU-Gericht beschlossen hat, müssen EU-Staaten kein Visum für einen Asylantrag ausstellen.

Ob ein EU-Staat diese humanitären Visa ausstellt, muss das jeweilige Land selbst entscheiden. Diese Visa würden Menschen auf der Flucht eine legale und weitesgehend gefahrlose Einreise in die EU ermöglichen. Das heißt also, die Mitglieder der EU werden auch zukünfig viele tote Menschen zu verantworten haben. Und scheinbar juckt es niemanden!

Wieso kam dieses Thema vor Gericht?

Auslöser für dieses Urteil war eine syrische Familie mit drei kleinen Kindern, die in der belgischen Botschaft in Beirut ein humanitäres Visum beantragt hatten. Diese Familie wollte nach Belgien einreisen um da dann einen richtigen Asylantrag stellen. In anbetracht der Situation in Syrien ein mehr als verständlicher Versuch dem Elend zu entkommen.

Dieses hatte Belgien abgeleht, da der Aufenthalt in Belgien länger als die 90 Tage (maximale Gültigkeit eines Visums) gedauert hätte.

Grundrecht ist scheinbar nur optional!

Im Grundrecht der Europäischen Union heißt es in § 18 zum Theme Grundrecht:

Das Recht auf Asyl wird nach Maßgabe des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 und des Protokolls vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie nach Maßgabe des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden „die Verträge“) gewährleistet.

Zudem gibt es noch in § 19 Abs. 2 zum Thema Abschiebung

Niemand darf in einen Staat abgeschoben oder ausgewiesen oder an einen Staat ausgeliefert werden, in dem für sie oder ihn das ernsthafte Risiko der Todesstrafe, der Folter oder einer anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung besteht.

Die Charta der Grundrechte der Europäsichen Union findet ihr hier. Die Textauszüge in diesem Blogeintrag stammen von heute (07.03.2017).

Für mein Verständnis heißt es nun, das ein Grundrecht dieser Familie (und natürlich auch vieler weiteren Menschen) verwehrt bleibt. Wenn ich mir § 18 und § 19 anschaue, muss ich leider erneut feststellen, dass die Europäische Union ihre Werte mit Füßen tritt und dann noch einen fetten Haufen draufsetzt.

Den Menschen aus Kriegsgebieten bleibt also leider nichts weiter übrig, als weiterhin unter Lebensgefahr in die Europäische Union zu flüchten um dann einen Asylantrag stellen zu können!

Ich finde es zum Kotzen!


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